- KOSTEN
Die Kosten für die Psychotherapie betragen € 110,00 für die Einheit von 50 Minuten.
Die Therapieeinheiten können bar oder mit Banküberweisung beglichen werden.
Zwischen der 1. und 2. Therapieeinheit benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (zB. vom Hausarzt/von der Hausärztin) umd den Kostenzuschuss der jeweiligen Krankenkasse zu erhalten.
Die Kostenzuschüsse betragen:
- ÖGK: 33,70 €
- SVS: 50,00 €
- BVAEB: 50,20 €
Als Vertragstherapeutin mit der ARGE Psychotherapie habe ich auch die Möglichkeit Psychotherapie als Sachleistung abzurechnen.
Dafür gibt es 2 Varianten:
- Psychotherapie als Sachleistung für Kinder und Jugendliche für Versicherte der ÖGK-S, BVAEB-S und SVS:
Hierfür stelle ich den Antrag.
- Psychotherapie als Sachleistung für wirtschaftlich Schwache für Versicherte der ÖGK-S und BVAEB:
Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die Personen, die die Therapie in Anspruch nehmen wollen, im Bundesland Salzburg versichert sind und eingeschränkte Einkommensverhältnisse aufweisen (Richtsätze orientieren sich an der Mindestsicherung). Die Prüfung erfolgt durch den jeweiligen Versicherungsträger.
Dazu ist ein Antrag notwendig, den man online auf der Seite der Gebietskrankenkasse (www.gesundheitskasse.at – „Online Filiale“ – PDF Formulare – Psychotherapie – WS Antrag) ausdrucken kann. Hat man diesen ausgefüllt und abgeschickt, erhält man in wenigen Wochen Bescheid, ob man Anspruch auf Psychotherapie als Sachleistung erhält und kann beim Vertragstherapeuten einen Termin vereinbaren. Diese sind im Therapeutenverzeichnis mit „WS“ gekennzeichnet bzw. kann man unter www.arge-psychotherapie.at herausfinden, wer diese Leistung anbietet.
Für den WS-Antrag ist es von Vorteil, diesen vorTherapiebeginn zu stellen, damit die Finanzierung gewährleistet ist.
Für weitere Informationen finden Sie auf www.arge-psychotherapie.at oder bei Ihrem Versicherungsträger.
- TERMINABSAGEN
Ich bitte Sie, Terminabsagen bzw. Terminverschiebungen bis spätestens 24 Stunden vorher bekanntzugeben – ansonsten werde ich das volle Honorar in Rechnung stellen, da diese Stunde nicht anderweitig vergeben werden kann. Ich bitte Sie hierfür um Verständnis. Versäumte Stunden müssen privat beglichen werden und werden nicht von der Kasse übernommen!
- VERSCHWIEGENHEIT
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§15 Psychotherapie-gesetz). Alle Informationen, die Sie mir in den Gesprächen anvertrauen, werden während und nach dem Abschluss der Psychotherapie strikt geheim gehalten.